Muster 10/Muster 6 – Änderungen ab 01.04.2024. Mehr Informationen
Bei der Schwangerschaftserstuntersuchung ist die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors durchzuführen. Diese Untersuchungen entfallen, wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden.
Der Antikörpersuchtest ist Bestandteil der Blutgruppenbestimmung. Er wird bei allen Schwangeren (Rh-positiven und Rh-negativen) in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche wiederholt. Bei Nachweis von Antikörpern wird aus derselben Blutprobe die Spezifität und Titerhöhe bestimmt.
Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum führende Antikörper (IgM und/oder Kälte-Antikörper) werden in den Mutterpass eingetragen, da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion für die Schwangere wichtig sein können.
Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 pLg) Anti-D-lmmunglobulin injiziert werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Das Datum der präpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutterpass zu vermerken.
Die Standarddosis schützt ca. 12 Wochen vor einer Rhesus-Sensibilisierung und ist als Anti-D im Antikörpersuchtest nachweisbar
Für blutgruppenserologische Untersuchungen ist immer eine gesonderte Probe erforderlich; dies gilt auch für den Antikörpersuchtest.