Muster 10/Muster 6 – Änderungen ab 01.04.2024. Mehr Informationen
Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge ist bei einigen Infektionen ein universelles Screening gesetzlich vorgeschrieben, bei anderen Infektionen sind Untersuchungen nur bei einem begründeten Verdacht möglich, wobei dieser auch unter Berücksichtigung von anamnestischen und experimentellen Risiken nur schwer zu definieren ist.
Ein Infektionsscreening erweist sich immer dann als sinnvoll, wenn die erwartete Inzidenz dies rechtfertigt und präventive Maßnahmen zur Verfügung stehen.
In den Mutterschaftsrichtlinien ist die serologische Untersuchung auf Röteln, Hepatitis B und Syphilis sowie das Chlamydienscreening aus dem Urin verankert. Ein HIV Test wird in der Frühschwangerschaft empfohlen. Der Toxoplasmosetest kommt nur bei einem dringendem Verdacht zum Einsatz.