Muster 10/Muster 6 – Änderungen ab 01.04.2024. Mehr Informationen
Anforderungskürzel: wird im Labor festgelegt (abhängig vom Probenmaterial)
In den letzten Jahren ist die Prävalenz des Gestationsdiabetes (GDM) in Deutschland um das 2,52-fache auf etwa 16 % angestiegen. Ein Gestationsdiabetes kann sowohl akute als auch langfristige Folgen für Mutter und Kind haben. So besteht unter anderem ein gesteigertes Risiko für Harnwegsinfektionen und mütterlichen Hypertonus. Darüber hinaus ist die Anzahl der Frühgeburten und der Kinder mit Makrosomie erhöht. Die postnatalen Probleme bei einer diabetischen Fetopathie umfassen z. B. Hypoglykämie, Atemstörungen oder Hyperbilirubinämie.
Nach den aktuellen Mutterschaftsrichtlinien soll jeder Schwangeren, die nicht bereits einen manifesten Diabetes hat, ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes mit nachfolgend beschriebenem Ablauf angeboten werden. Als Hilfestellung für die Information der Frau zu diesem Screening ist das Merkblatt mit dem Titel „Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten?“ zur Verfügung zu stellen (siehe Anlage 6 der Mutterschaftsrichtlinien - im Internet unter www.g-ba.de). Dieses wird der Schwangeren frühzeitig ausgehändigt, um eine informierte Entscheidung auch angesichts möglicher Therapieoptionen treffen zu können.
Screeningablauf
Im Zeitraum zwischen 24 +0 und 27 +6 Schwangerschaftswochen Bestimmung der Plasmaglukosekonzentration eine Stunde nach oraler Gabe von 50 g Glukoselösung (unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit, nicht nüchtern).
Dieser Test wird als 50-g Glukose-Screeningtest (Glucose Challenge Test, GCT) bezeichnet.
Schwangere mit Blutzuckerwerten größer oder gleich 7,5 mmol/l (≥ 135 mg/dl) und kleiner oder gleich 11,1 mmol/l (≤ 200 mg/dl) erhalten zeitnah einen oralen Glukosetoleranztest (oGTT) mit 75 g Glukoselösung nach Einhaltung von mindestens 8 Stunden Nahrungskarenz. Bei Erreichen bzw. Überschreiten eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Werte soll die weitere Betreuung der Schwangeren in enger Zusammenarbeit mit einer diabetologisch qualifizierten Ärztin bzw. einem diabetologisch qualifizierten Arzt erfolgen.
In die Entscheidung über eine nachfolgende Behandlung sind Möglichkeiten zur Risikosenkung durch vermehrte körperliche Betätigung und einer Anpassung der Ernährung einzubeziehen.
Grenzwerte für Gestationsdiabetes:
Die Durchführung mit einem vorgeschalteten 50-g Glukose-Screeningtest wird kontrovers diskutiert.
Der 50-g Glukose-Screeningtest hat sicher den Vorteil, dass die Patientin nicht nüchtern in die Praxis kommen und nur eine Stunde warten muss. Er ist aber dennoch durchaus kritisch zu werten:
Neben den bekannten Risikofaktoren wie Übergewicht oder erhöhtes Alter der Mutter können auch genetische Faktoren zur Entstehung eines GDM beitragen. In etwa 2 % aller GDM-Fälle liegt ein MODY Typ 2 vor. Charakteristisch für diese autosomal-dominant vererbte Störung ist eine Mutation im Glucokinase(GCK)-Gen. Die Folge ist eine reduzierte Insulin-Sekretion nach Glukose-Aufnahme.
In diesen Fällen ist die molekulargenetische Abklärung empfehlenswert.
Hinweis:
Ab 1. Juli 2013 ist das Screening auf Gestationsdiabetes für Kassenpatienten als Kassenleistung durchführbar (Beschluss des Bewertungsausschusses vom 13.6.13, veröffentlicht auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses http://www.institut-ba.de/). Eine Durchführung als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) mit anschließendem Antrag auf Kostenerstattung durch die gesetzliche Kankenkasse ist dann nicht mehr möglich.
Folgende Abrechnungsziffern wurden zum 1.7.2013 in den EBM aufgenommen:
01776 | Vortest auf Gestationsdiabetes mit oraler Gabe von 50 g Glukoselösung (unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit); Blutentnahme von Venenblut eine Stunde nach der Glukoselösung, Veranlassung der Bestimmung der Glukosekonzentration, Beratung zum Gestationsdiabetes, Dokumentation im Mutterpass | 300 Punkte |
01777 | Oraler Glukosetoleranztest (oGTT) zum Ausschluss/Nachweis eines Gestationsdiabetes mit oraler Gabe von 75 g Glukoselösung nach mindestens 8 h Nahrungskarenz, dreimalige Entnahme von Venenblut (nüchtern, 1 h sowie 2 h nach Gabe der Glukoselösung), Veranlassung der Bestimmungen der Glukosekonzentration, Beratung zum Gestationsdiabetes, Dokumentation im Mutterpass | 365 Punkte |
Die Leistung nach Ziffer 01777 ist nur nach auffälligem Vortest durchführbar. Die Leistungen nach den Ziffern 01776 und 01777 sind je Schwangerschaft nur einmal durchführbar. Die Glukosebestimmungen zum Ausschluss/Nachweis eines Gestationsdiabetes werden im Labor nach der neuen EBM-Ziffer 01812 abgerechnet und belasten nicht das Laborbudget.
Die Glukoselösung ist in den Ziffern 01776 und 01777 nicht enthalten und wohl über den Sprechstundenbedarf beziehbar. Falls von der örtlichen KV keine Information dazu vorliegt, ggf. abklären.
Da die Anforderungen für das Screening auf Gestationsdiabetes derzeit noch nicht auf unserem Anforderungsschein Gynäkologische Endokrinologie enthalten sind, wird die Einrichtung von Praxisprofilen in Abstimmung mit unserer Kundenbetreuung unter Angabe des verwendeten Abnahmematerials empfohlen.