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Röteln

Synonyme: Rubella-Virus IgG-/IgM-Antikörper

Anforderungskürzel: RUVG (IgG); RUVM (IgM)

Referenzbereich

  • IgG < 5 IE/ml 
  • IgM negativ

Material

  • 2 ml Serum

Methodik

  • Chemilumineszens-Mikropartikel-Immunoassay (CMIA)

Physiologie / klinische Bedeutung

Die mütterliche Erstinfektion mit Röteln in der Schwangerschaft kann zu Aborten, Embryopathien und Organschäden führen. Die Häufigkeit und Art der Schädigung hängen vom Infektionszeitpunkt ab. Bei Röteln in den ersten 6 Schwangerschaftswochen liegt die Embryopathierate bei ca. 60 %. Demgegenüber wurden nach der 19. SSW fast keine kindlichen Fehlbildungen mehr beobachtet.

Ein Test auf Rötelnantikörper ist bei Schwangeren ohne Rötelnimmunität erforderlich. Immunität, und damit Schutz vor Röteln-Embryopathie für die bestehende Schwangerschaft ist anzunehmen, wenn der Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegt oder wenn spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachgewiesen worden sind und dieser Befund ordnungsgemäß dokumentiert worden ist. Der Arzt soll sich solche Befunde vorlegen lassen und sie in den Mutterpass übertragen. Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor, die auf Immunität schließen lassen, so kann von einem Schutz vor einer Röteln-Embryopathie ausgegangen werden. Liegen entsprechende Befunde nicht vor, so ist der Immunstatus der Schwangeren zu bestimmen. Im serologischen Befund ist wörtlich auszudrücken, ob Immunität angenommen werden kann oder nicht.

Wird Immunität erstmals während der laufenden Schwangerschaft serologisch festgestellt, kann Schutz vor Röteln-Embryopathie nur dann angenommen werden, wenn sich aus der gezielt erhobenen Anamnese keine für die Schwangerschaft relevanten Anhaltspunkte für Röteln-Kontakt oder eine frische Röteln-Infektion ergeben. Der Arzt, der die Schwangere betreut, ist deshalb gehalten, die Anamnese sorgfältig zu erheben und zu dokumentieren. Bei auffälliger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen, ggf. in Absprache mit dem Labor erforderlich (Nachweis rötelnspezifischer IgM-Antikörper und/oder Kontrolle des Titerverlaufs).

Schwangere, bei denen ein Befund vorliegt, der nicht auf Immunität schließen lässt, sollen aufgefordert werden, sich unverzüglich zur ärztlichen Beratung zu begeben, falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Röteln-Kontakt haben oder an rötelnverdächtigen Symptomen erkranken. Auch ohne derartige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16. -17. Schwangerschaftswoche eine erneute Antikörper-Untersuchung durchgeführt werden.
Eine aktive Rötelnschutzimpfung ist während der Schwangerschaft kontraindiziert.

Akkreditierung / Fremdleistung

  • Akkreditiertes Prüfverfahren
Bearbeitungsdatum: 02.02.2022
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FRAG AMELIE.