Muster 10/Muster 6 – Änderungen ab 01.04.2024. Mehr Informationen
Anforderungskürzel: HBSAG
Eine akute Hepatitis B in der frühen Schwangerschaft stellt im Allgemeinen kein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind dar.
Bei einer HBV-Infektion der Mutter ist die Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt erhöht. Infiziert sich das Neugeborene bei der Geburt, besteht eine Wahrscheinlichkeit von nahezu 90 %, dass sich bei dem Kind eine progressive HBV-Infektion etabliert. Eine vertikale Transmission ist plazentar, pränatal, intranatal oder durch materno-fetale Transmission und kurz nach der Geburt durch engen Kontakt zu infektiösen Personen möglich.
Nach den Mutterschaftsrichtlinien ist bei allen Schwangeren nach der 32. SSW., möglichst nahe am Geburtstermin, das Blut auf HBsAg zu untersuchen. Ist das Ergebnis positiv, soll das Neugeborene unmittelbar post partum simultan gegen Hepatitis B geimpft werden.
Die Untersuchung auf HBsAg entfällt, wenn Immunität (z. B. nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist. Der positive HBsAg-Befund bei einer Schwangeren sollte gut kenntlich im Mutterpass vermerkt werden.