Muster 10/Muster 6 – Änderungen ab 01.04.2024. Mehr Informationen
Synonym: Zuckerbelastungstest; Oraler GTT; oGTT (Glukose-Toleranztest)
Bei Verdacht auf eine gestörte Glukosetoleranz (latenter Diabetes mellitus bzw. bei im Grenzbereich liegenden Blutglukosewerten sowie bei Verdacht auf renalen Diabetes) wird der Glukose-Toleranztest zur Stimulation und Analyse der endogenen Insulinsekretion durchgeführt. Darüber hinaus wird er zur Suppression von Wachstumshormon als STH-Suppressionstest eingesetzt. Weiterhin eignet sich der orale Glukose-Toleranztest bei gleichzeitiger Insulinbestimmung auch zum Beleg einer Insulinresistenz. Eine weitere Indikation besteht in der Abklärung des Verdachts auf einen Gestationsdiabetes.
Der Test imitiert die physiologische Nahrungszufuhr unter Standardbedingungen und induziert eine vermehrte Freisetzung von Insulin aus dem Inselzellapparat. Der Insulinwert im Serum steigt innerhalb von 30 Minuten auf das Fünffache der Ausgangskonzentration an und erreicht nach ca. einer Stunde den Maximalwert. Die Insulinsekretion bewirkt eine Aufnahme der Glukose in die Leber und die Speicherung als Glykogen. Bei chronischen Lebererkrankungen kann trotz ausreichender Insulinausschüttung die resorbierte Glukose nicht in die Leberparenchymzellen aufgenommen werden. Es kommt zu einer verminderten Glukosetoleranz.
Durchführung:
Der Test sollte am Morgen zwischen 8:00 und 9:00 Uhr durchgeführt werden. Nach der Nüchtern-Blutentnahme sollten 75 g Glukose innerhalb von 5 Minuten getrunken werden. Die weiteren Blutentnahmen erfolgen eine, zwei und ggf. drei Stunden nach Belastung. Bei einer diabetischen Stoffwechsellage sollte der orale Glukose-Toleranztest nicht durchgeführt werden.
Blutentnahmen für Insulin und C-Peptid mit Serum-Monovette bzw. Serum-Vacutainer. Die Blutproben sollen innerhalb von 30 Minuten nach Abnahme abzentrifugiert, die Seren abpipettiert, in sterile Probengefäße überführt und eingefroren (- 20 °C) werden. Versand unter Verwendung einer Spezialverpackung, die bei uns angefordert werden kann.
Für Blutzucker (Glukose) werden die Blutentnahmen und der Versand mit NaF-Monovette bzw. NaF-Vacutainer oder venöses Vollblut mit Gluco-EXAKT (Sarstedt) empfohlen.
Bitte alle Proben zusammen mit dem Auftragsschein ins Labor senden.
Cave: Bei Verdacht auf renalen Diabetes sollte am Ende des Glukose-Toleranztests die Glukosekonzentration im Urin bestimmt werden.
Störfaktoren, die die Glukosetoleranz beeinflussen können:
Interaktion mit Medikamenten:
Diagnostik des Diabetes mellitus (Plasmaglukose venös)
Die diagnostischen Kriterien für Diabetes mellitus aufgrund von Glukosegrenzwerten für verschiedene Probenmaterialien können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei die Grenzwertüberschreitungen bei der Nüchternglukose und/oder dem 2-Std.-OGTT-Wert vorliegen müssen.
Tabelle: Diagnostische Kriterien des Diabetes mellitus (nach Evidenzbasierte Leitlinie DDG - Aktualisierung 10/2004)
Diabetes mellitus | Glukosewerte (mg/dl) | ||
Nüchternglukose | 2-h-OGTT-Wert | ||
Plasma, venös | ≥ 126 | ≥ 200 | |
Plasma, kapillär | ≥ 126 | ≥ 220 | |
Vollblut, venös | ≥ 110 | ≥ 180 | |
Vollblut, kapillär | (hämolysiert) | ≥ 110 | ≥ 200 |
Diagnostik des Gestationsdiabetes
Die Diagnose, Therapie und Nachsorge eines Gestationsdiabetes mellitus (GDM) ist in der Praxisleitlinie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) beschrieben (Aktuelle Version 10/2011).
Gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) - veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt Heft 14/2012 - haben Schwangere im Zeitraum zwischen 24 + 0 und 27 + 6 Schwangerschaftswochen jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung der neuen Leistung „Screening-Gestationsdiabetes“.
Durchführung der Untersuchung
Grenzwerte im venösen Plasma nach 75 g Glukose:
nüchtern: | ≥ 5,1 mmol/l (92 mg/dl) |
nach 1 Stunde: | ≥ 10,0 mmol/l (180 mg/dl) |
nach 2 Stunden: | ≥ 8,5 mmol/l (153 mg/dl) |
Hinweis
Die Leistung wurde bisher noch nicht in den EBM aufgenommen, deshalb ist zur Zeit nur eine Abrechnung nach GOÄ möglich. Die gesetzlich versicherte Schwangere muss die GOÄ-Rechnung direkt an den Arzt bzw. ans Labor bezahlen. Sie hat gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf volle Kostenerstattung. Das heißt, dass die Schwangere die von ihr zu bezahlende GOÄ-Rechnung bei ihrer gesetzlichen Krankenkassen zwecks Kostenerstattung einreicht. Die Krankenkasse hat diese Kosten in voller Höhe zu erstatten.
Demaskierung einer Glukokinase-Genmutation (MODY Typ 2)
In ca. 2 % aller Fälle einer Glukosetoleranzstörung in der Schwangerschaft wird eine Glukokinase-Genmutation (MODY Typ 2) mit autosomal dominantem Erbgang demaskiert.
Hinweise sind:
Die begründete Verdachtsdiagnose eines MODY Typ 2 wird durch eine Genanalyse gesichert (Molekulargenetische Diagnostik - MODY).